Für energieoptimierte Gebäude, als Grundlage für die Baueinreichung und für den Erhalt der Wohnbauförderung ist zwingend ein Energieausweis vorgeschrieben. Schon in der Planungsphase wird bei unseren Projekten der Energieausweis ermittelt um die Gebäude bis zur Einreichung für den optimalen Energieverbrauch zu optimieren. Auch der bei Verkauf und Vermietung erforderliche Energieausweis lt. EAVG wird bei uns erstellt.
Für Passivhäuser, vor allem jenen die im eigentlichen Sinne hauptsächlich über die Wärmepumpe des Wohnraumlüftungsgerätes beheizt werden soll, ist die Ermittlung der Energiekennzahl oft nicht ausreichend. In diesem Fall wird das Passivhausprojektierungspaket zur bauphysikalischen Abschätzung bei uns eingesetzt. Dies ist detailierter als der Energieausweis und man erhält die Information ob die grundlegend geforderten Basisdaten für ein Passivhaus erreicht werden.
Um die Energieverluste über Wärmebrücken genauer abschätzen zu können und für den Energieausweis bessere Werte, als die pauschal angenommenen Zuschläge zu erhalten, ist ein detaillierter Wärmebrückennachweis erforderlich, den wir auch direkt bei uns im Büro durchführen. Somit lassen sich verschiedene Detaillösungen bezüglich Ihrer Tauglichkeit für Niedrigstenergiehäuser und Passivhäuser gut überprüfen.